Bewertungseinheiten, Fehlerpunkte und andere komplexe Klausurvorgaben? Kein Problem
Immer wieder veröffentlichen die Bildungsministerien der Bundesländer neue verbindliche Klausurvorgaben, die Lehrkräfte zügig umzusetzen haben und schnell ins Schwitzen bringen können. Dazu zwei Beispiele:
Bewertungseinheiten in Hörverstehensaufgaben
Im Land NRW sollen Abiturklausuren in Fremdsprachen nicht mehr nur einen Sprachmittlungsteil haben, sondern zusätzlich auch einen Hörverstehensteil. Dieser soll aus „Bewertungseinheiten“ (BE), die pro Item vergeben werden, bestehen, die dann in Rohpunkte umgerechnet werden sollen, welche später die Notenpunkte bestimmen. Damit die Lehrkräfte nicht mit dem Taschenrechner hantieren oder den Dreisatz im Kopf bemühen müssen, hat das Ministerium auf ihrer Seite “ auch gleich eine passende Exceldatei mitgeliefert. Nun müssen die Englischlehrer nicht nur wie bisher seitenweise korrigieren, sondern auch zusätzlich Bewertungseinheiten in eine Excel-Tabelle eintragen, die konvertierte Punktzahl ablesen und händisch in den Klausurbogen übertragen um schließlich am Ende die Punkte aus drei Aufgabenteilen mit zwei Darstellungsleistungsteilen zusammenzuaddieren und dann aus einer Tabelle die Note ablesen.
Das geht auch einfacher. Für alle anderen Klausuren außerhalb des Abiturs – wo keine technischen Korrekturapps erlaubt sind – können Sie KURT verwenden, welches den gesamten Prozess deutlich beschleunigt. Sie legen einmalig die Bewertungseinheiten fest und tragen dann während der Korrektur einfach die erreichten BE des Prüflings ein. KURT rechnet diese automatisch in Punkte um. Hier einige visuelle Beispiele:
In der Korrekturmaske sieht das dann so aus:
Live sieht das Eintippen der BE so aus:
Fehlerindex (Hessen)
Das Land Hessen hat wieder etwas aus der Schublade geholt, was schon lange verschollen galt: den Fehlerquotienten. Um die „Sprachkorrektheit transparenter“ zu machen, wie es auf auf der Kultusseite heißt, soll bei allen SuS ab Kl. 9 in allen Fächern über den Quotienten Fehler pro geschriebene Wörter bestimmt werden, ob und wenn ja wie viele Notenstufen abgezogen werden. Dazu gibt es lange Listen, bei wie vielen Wörtern je nach Schulform Noten abgezogen werden.
Das Wörter- und Fehlerzählen kann KURT der Lehrkraft nicht abnehmen, wohl aber die Ermittlung des Fehlerquotienten. Das Verfahren ist ganz einfach:
1. Aktivieren Sie die erweiterten Aufgabenoptionen und wählen Sie einen passenden Fehlerindex-Schlüssel aus. Falls noch keiner hinterlegt ist, können Sie diesen auch „on-the-fly“ erstellen.
2. Geben Sie in der Korrektur Fehler und Wörter eines Prüflings ein und schon gibt KURT den Fehlerindex und einen möglichen Notenstufenabzug an.
Fazit
Neue Vorgaben umzusetzen, erfordert erstmal Umgewöhnung und nicht selten Extraarbeit. KURT ermöglicht es Ihnen, auch die komplexen Vorgaben in Ihren „Korrekturflow“ zu integrieren, ohne dass Sie viel einstellen, zwischen Programmen hin- und herwechseln oder manuell rechnen müssen. So können Sie sich besser auf das eigentliche Korrigieren konzentrieren und mit diesen möglichst zügig vorankommen.
Diese beiden “use cases” sind nur zwei Beispiele von vielen KURT-Funktionen, die die komplexen Klausur- und Klassenarbeitsvorgaben der Kultusministerien benutzer- und korrekturfreundlich in Ihre Korrekturarbeit integrieren. KURT kann auch mit Wahlaufgaben operieren, die Rechtschreibung einer LRS-Schülerin ignorieren u.v.m.. Probieren Sie KURT gerne einmal aus – die beiden Beispiele aus diesem Artikel (Bewertungseinheiten und Fehlerindex) sind auch in Form von Musterklausuren in KURT integriert.